Der Schwerpunkt lag im Zivilrecht. So habe ich mich im BGB intensiv mit dem Erbrecht, dem Familienrecht und dem Recht der Testamentsvollstreckung beschäftigt. Hinzu kam die intensive Auseinandersetzung der steuerrechtlichen Aspekte und Probleme. Mir wurde vermittelt, wie das Nachlassverfahren am Gericht abläuft; auch wenn die Theorie von der Wirklichkeit zum Teil erheblich abweicht. Als Nebengebiete konnte ich in den Aufbau und die Durchführung einer Vermögensverwaltung reinschnuppern und – aus gegebenen Anlass – war auch das Stiftungsrecht Teil der Ausbildung. Das Erlernen der Grundzüge der Mediation hat nicht nur den Umgang mit den Mandanten verbessert, sondern ich partizipiere von diesen Kenntnissen quasi jeden Tag während meiner Interaktion mit anderen Menschen. Zurzeit arbeite ich an den praktischen Fällen, die ich nachweisen muss, um den Zusatz „Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) führen zu dürfen. Regelmäßig besuche ich dazu Fortbildungen und Tagungen, um immer die aktuellen Informationen verwenden zu können. ABER – Was ist eigentlich eine Testamentsvollstreckung und benötige ich so etwas?
Es ist gut, einen Weg für den Nachlass gefunden zu haben, aber es ist noch besser, wenn dieser Weg auch umgesetzt werden kann. „Einsammeln, schützen und verteilen“ – das sind die Prinzipien einer
Abwicklungsvollstreckung. „Bewahren, aufbauen und entwickeln“ – sind die Ziele der Dauertestamentsvollstreckung.
Grundsätzlich gilt: eine Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache!!!
Der Begriff „Testamentsvollstreckung“ klingt sperrig und düster. Für einen professionellen Testamentsvollstrecker, der gerade nicht Nachbar, Kumpel oder jemand aus der Verwandtschaft ist, ist die Abwicklung des Erbfalls eine Dienstleistung, die außerhalb der Befindlichkeiten aller am Nachlass Beteiligter fachgerecht ausgeübt wird. Der Testamentsvollstrecker ist eine neutrale Person, die den Erben Arbeit abnimmt. Er sorgt dafür, dass alles fair bleibt. Er hält sich an das Testament, um
den Willen des Erblassers umzusetzen. DOCH – Wer will sich gerne mit dem Tod auseinander setzten und die Verteilung des Nachlasses
planen? Niemand. Also schiebt man dieses Thema so lange vor sich her, bis nichts mehr geplant oder geregelt werden kann.
ABER! Wer nichts regelt- wird geregelt. Zunächst durch die innere „Stimme“ und dem schlechten Gewissen, „da“ endlich einmal etwas zutun. Und im Fall der Fälle herrscht Chaos – nichts ist geregelt, die trauernden Angehörigen sind nicht nur emotional überfordert und es kommt zu Streitereien; der Familienfriede ist in Gefahr. Im schlechtesten Fall ist die Familie zerstritten, Rechtsanwälte kreuzen die Klingen, weil jeder sich unfair behandelt fühlt. Oder die Erben sind einfach überfordert, sich um die vielen kleinen Schritte zu kümmern, die nötig sind oder einfach nicht in greifbarer Nähe. Daher ist es nach meiner Ansicht auf Dauer viel beruhigender, wenn man zu Lebzeiten mit dem
Testamentsvollstrecker gesprochen und die eigenen Wünsche und Pläne mitgeteilt hat. Denn der richtige Weg zum Ziel kann nur gefunden werden, wenn man seine Ausgangslage kennt. Die Ermittlung der familiären Verhältnisse, Aufbau und Struktur der Vermögen und die Auflistung aller bisherigen Verfügungen und Verträge sind dabei wichtige Grundlagen. Auf diesem Fundament entwickeln sich Lösungen. Die Testamentsvollstreckung beginnt daher bei mir so früh, wie möglich und ist ein längerer Prozess. Wir lernen uns kennen und besprechen gemeinsam die möglichen Wege der Nachlassgestaltung. Beratung bedeutet dabei, dass ich steueroptimiert das Testament ihren
Wünschen so anpasse, dass es „für Sie passt“. Wenn dabei der eine oder andere Euro den Kindern oder einem gemeinnützigen Verein zukommt, und nicht dem Staat, umso besser. Wir entwickeln gemeinsam Ideen, was noch möglich wäre. Sie freuen sich, dass Sie alles rechtzeitig geregelt haben und Ihren Erben langwierige Streitigkeiten ersparen, denn Sie wissen, dass ich mich später als Ihre Testamentsvollstreckerin in Ihrem Sinne um die Abwicklung Ihres Nachlasses kümmere und Ihren Erben diese Verpflichtung abgenommen habe. Wir werden auch gemeinsam regelmäßig das Testament überprüfen und kritische auf Aktualität und Machbarkeit hin untersuchen. Gerne berate ich Sie zum Erbschaftsteuerrecht und den steueroptimalen Anpassungen schon bestehender Testamente. Ein unglücklich formuliertes Testament kann im Falle der Eröffnung zu sehr viel Ärger, Streit und hohen Kosten führen. Seit 2024 bin ich Mitglied der AGT e.V. – der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V- einer Interessengemeinschaft für Testamentsvollstrecker.